Ablauf – wie wir zusammen arbeiten können
1. Erstgespräch
Umfang: 1 Sprechstunde.
Inhalt: Kennenlernen, Klären von Anliegen, diagnostische Ersteinschätzung, Aufklärung über Konditionen & Formalitäten.
2. Probatorik
Umfang: 4–6 Sitzungen (bis zu 2 Sprechstunden und 4 probatorische Sitzungen).
Inhalt: Vertiefte Anamnese und Kennenlernen, Setzen von Therapiezielen.
3. Antragstellung
Umfang: Einreichung des Antrags bei der Krankenkasse (falls Kostenerstattung gewünscht).
Inhalt: Gemeinsame Vorbereitung der Unterlagen, Ausfüllen der Formulare, Klärung offener Fragen.
4. Regelmäßige Therapie
Umfang: i. d. R. wöchentliche Sitzungen, nach Bedarf und Kostenübernahme.
Inhalt: Kontinuierliche Zusammenarbeit an deinen Zielen mit den passenden Methoden.
Honorar & Leistungen
Erstgespräch (Psychotherapie & Coaching)
50 Min.
134.06 €
Einzelsitzung Kurzzeittherapie (Sitzung 1-24)
50 Min.
167.58-237.50 €
Einzelsitzung Psychotherapie (ab Sitzung 25)
50 Min.
134.07-186.54 €
Coaching & Beratung
60 Min.
150 €
Paartherapie & Mediation
90 Min.
190 €
bis zu 7 x 50 Min.
750€*
*rabattierter Selbstzahlerpreis, nicht nach GOP; für KV höher
Hinweis: Im Verlauf der Therapie, insbesondere zu Beginn, können bei Bedarf weitere abrechnungsfähige Leistungen anfallen. Dazu gehören unter anderem:
• Diagnostische Leistungen
• Erhebung der biografischen Anamnese
• Antrags- oder Berichterstellungen
• Telefonische Beratungen
Diese Leistungen werden separat berechnet. Dies gilt gleichermaßen für Selbstzahler:innen wie für privat Versicherte und Beihilfeempfänger:innen. Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag übernehmen manche private Versicherungen und die Beihilfe die Kosten nur teilweise, in diesen Fällen ist eine private Zuzahlung erforderlich.
Haben Sie Fragen zu Kosten oder Erstattung zögern Sie bitte nicht mich zu kontaktieren.
Informationen zur Abrechnung & Versicherung
In meiner Privatpraxis für Psychotherapie und Coaching erfolgt die Abrechnung in der Regel direkt mit Ihnen. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP). Die Gesamtkosten hängen von Art und Umfang der erbrachten Leistungen sowie der Komplexität Ihres Anliegens ab. Die meisten privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen sowie die Heilfürsorge (Bundeswehr, Bundes- und Landespolizei) übernehmen die Kosten für Psychotherapie vollständig oder anteilig - abhängig von Ihrem individuellen Versicherungstarif.
Bitte nehmen Sie deshalb im Voraus Kontakt zu Ihrer Kostenübernahmestelle auf und informieren sich über die Konditionen der Kostenübernahme. Bei Schwierigkeiten und Fragen unterstütze ich Sie gern.
Sie können meine Leistungen auch als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen. Diese können idR als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG).
Eine Abrechnung mit den gesetzlichen Kassen ist im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung einer Psychotherapie in der Privatpraxis. In der Regel sind dafür erforderlich:
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mind. 1 Erstgespräch/Sprechstunde in einer Kassenpraxis: Dieses können Sie bspw. über das Patientelefon der KV (116117) zeitnah vereinbaren. Im Anschluss erhalten Sie ein Formular (PTV11) mit einer Diagnose, einem Bedarf nach ambulanter Psychotherapie mit Dringlichkeitscode sowie der Info, dass diese Praxis Ihnen keinen Therapieplatz anbieten kann
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Nachweis über Therapieplatzsuche: Ihre Krankenkasse fordert meist eine Dokumentation über eine bestimmte Anzahl an Absagen durch niedergelassene Therapeuten. Sie können einfach eine Liste erstellen mit Name/Anschrift/E-Mail oder Telefonnummer der:des Therapeut:in sowie Datum und Uhrzeit der Kontaktaufnahme.
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Ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung: Bitten Sie Ihre:n Hausarzt:in oder Psychiater:in um eine ärztliche Abklärung Ihrer Symptome und das Erstellen eines Konsiliarberichtes. Dieser bestätigt, dass aus ärztlicher Sicht nichts gegen eine ambulante Psychotherapie spricht, bzw. eine ärztliche Mitbehandlung in die Wege geleitet wird. Aus der Dringlichkeitsbestätigung sollte hervorgehen, dass die psychotherapeutische Behandlung dringend und zeitnah erforderlich ist.
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Bestätigung über Therapieplatz in der Privatpraxis: Nach einem Erstgespräch mit mir werde ich Ihnen eine Bestätigung ausstellen, dass ich Ihnen zeitnah einen Therapieplatz anbieten kann. Die Kosten für diesen Termin (134.06€) übernimmt Ihre Kasse nur selten. Bitte stellen Sie sich darauf ein diese selbst zu tragen.
In einem ersten Gespräch klären wir gerne gemeinsam die administrativen Details Ihrer Kostenübernahme, damit Sie sich ganz auf Ihren persönlichen Prozess konzentrieren können.